Die Charta des REINEN WEINS
1. Herkunftsprinzip
Der Wein kommt ausschließlich aus dem Anbaugebiet Oberwallis und muss im Weinbaugebiet Oberwallis vinifiziert und in Flaschen abgefüllt werden. Die Reben auf dem Gebiet des Oberwallis müssen vor dem Jahr 1978 gepflanzt sein und nach den Richtlinien der IP Suisse bearbeitet werden. Der Behang pro Stock ist auf max. 8 Trauben limitiert. Er kann je nach Pflanzdichte nach unten korrigiert werden. Dies geschieht durch die Mitglieder der Charta. Die Rebfläche pro Weinkeller wird auf maximal 5000m2 limitiert.
2. Keine Anreicherung oder Konzentrierung
Der Winzer verzichtet auf jegliche Anreicherung (Chaptalisierung; Zuckerung). Dies heißt, das von Natur und Jahrgang vorgegebene Reifepotential und der daraus resultierende natürliche Zuckergehalt der Trauben ist allein und ausschließlich bestimmend für die Qualität im Glas.
Die Winzer verzichten auf jegliche Konzentrierung. Das heißt, die natürliche Zusammensetzung von Trauben, Most und Wein darf durch technische Verfahren (Vakuumdestillation, Umkehrosmose, Kryoextraktion, etc.) nicht verändert werden.
3. Schweflige Säure
Der Winzer ist bestrebt, den S02-Gehalt seines Weins so tief wie möglich zu halten.
4. Säuerung und chemische Entsäuerung
Es ist verboten eine Korrektur der Säure vorzunehmen.
5. Keine Aromatisierung
Es findet garantiert keine Aromatisierung statt (Holzchips, Tanninpulver etc.).
6. Keine Fraktionierung
Es findet garantiert keine Fraktionierung statt. Das Zerlegen des Weins in seine Einzelbestandteile und das willkürliche Wiederzusammensetzen („Spinning Cone Column/Schleuderkegelkolonne“) wurde von der EU für Weine aus Amerika am EU-Markt gestattet. Die Winzer halten diese Technik als Verrat an der Natur und werden davon selbstverständlich keinen Gebrauch machen.
7. Hefe, Bakterien und Enzyme
Die alkoholische Gärung findet ausschließlich mit safteigenen Hefen statt. Für die 2. Gärung sind die im Wein schon vorhanden Bakterien verantwortlich. Benutzung von selektionierten Hefen, Bakterien oder Enzyme ist verboten.
8. Filtration
Der Wein wird keinerlei Filtrationen unterzogen, weder einer Vorfiltration noch einer Filtration vor der Abfüllung.
9. Ausbau
Der Wein wird in Eichenholzfässern (225-800lt) während mindestens 18 Monaten ausgebaut. Nach der Abfüllung bleiben die Flaschen noch 6 Monate im Keller bevor sie auf den Markt kommen.
10. Natur und sonst nichts
Die Trauben werden ausschließlich von Hand gelesen und das physiologische Reifepotential abgewartet. Das Erreichen des hohen physiologischen Reifepotentials ist Spiegel der hohen Risikobereitschaft, Naturbelassenheit ist das oberste Gebot.
Sicherheit für Konsumenten. Wer also in Zukunft als Weinliebhaber den Wein (XY) verköstigt, kann mit 100%ger Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Wein, im Sinne der 10 Gebote des ursprünglichen Weins, absolut naturbelassen ist und keinerlei Manipulationen vorliegen – auch wenn sie durch die Brüsseler Liberalisierung nun erlaubt sind.